|
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ist seit dem 1. Januar
in Kraft. Damit müssen Neubauten mit Bauantragsstellung ihren Wärmeenergiebedarf anteilig aus erneuerbaren Energien decken. Das bedeutet: Der Einsatz von Biomasse, Geothermie, solarer Strahlungsenergie oder
Umweltwärme wird bei Neubauten Pflicht.
Rüsten Sie sich jetzt für die Anforderungen des neuen EEWärmegesetzes!
|